Wer sich dafür entschieden hat ein Auslandssemester zu machen, muss natürlich vorab ein paar Formalitäten erledigen. Den Großteil davon nimmt die Erstellung eines „Learning Agreement“ ein. Das „Learning Agreement“ legt schon vorab fest welche Kurse, die man während des Auslandssemesters belegen wird, auch an der Heimathochschule angerechnet werden. Man ist nicht verpflichtet die Kurse zu belegen die man im „Learning Agreement“ angegeben hat, es lassen sich ganz leicht Kurse streichen bzw. hinzufügen. Man sollte lieber ein ausführliches „Learning Agreement“ erstellen und besser mehr Kurse eintragen, als man tatsächlich belegen möchte, da es durchaus sein kann, dass an der Gasthochschule der eine oder andere Kurs nicht stattfindet oder der angebotene Kurs letztendlich gar nicht den persönlichen Vorstellungen / Ansprüchen gerecht wird. (…)
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Pitter Katja SS 2011_Erfahrungsbericht_Studium_Riga_LT